⇒ Inhalt dieses Blogs: Das Bundestagsgutachten zur #Syrien-Attacke hat unrecht, denn es würde die Ahndung von Verstößen gegen Völkerrecht blockieren

Ein Beitrag von Wolf Achim Wiegand 

Hamburg (waw) – Ein Gutachten des Deutschen Bundestages hat den Militärschlag der USA, Frankreichs und Großbritanniens vom 14. April 2018 gegen mutmaßliche Lager- und Produktionsstätten von Chemiewaffen in Syrien als völkerrechtswidrig eingestuft.

Die von der Linksfraktion in Auftrag gegebene Stellungnahme sagt unter anderem, dass völkerrechtliche Repressalien in Form militärischer Vergeltungsschläge gegen einen Staat “grundsätzlich unzulässig” seien, auch bei Verletzung eines internationalen Vertrags wie der Chemiewaffenkonvention. Es handle sich um einen Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot gemäß Art. 2 Nr. 4 der UN-Charta.

Das sieht der FDP-Politiker Jörg van Essen diametral anders. Er sagt, dass – wenn man dem Gutachten folgte – Verstöße insbesondere gegen humanitäres Völkerrecht praktisch sanktionslos blieben. Nachfolgend seine Argumentation:

FDP-ESSEN-Jörg van2Kommentar von Jörg van Essen, FDP

Ich habe mich im Zusammenhang mit dem Einsatz im Kosovo mit den völkerrechtlichen Fragen intensiv befaßt: Wenn es eine Lehre aus der deutschen Vergangenheit gibt, dann die, daß man den Einsatz der Streitkräfte immer besonders eng an das Recht koppelt.

Wie damals steht man auch heute ständig vor dem Dilemma, daß ein Mitglied des UN-Sicherheitsrates jede Anwendung des völkerrechtlichen Sanktionenregimes durch Veto unterbindet. Ein (Völker-)Recht, daß seine Nichtbeachtung sanktionslos läßt, ist ein zahnloser Papiertiger und ermutigt geradezu, es nicht ernst zu nehmen und dagegen zu verstoßen.

Im Zusammenhang mit dem (zu Recht!) für notwendig erachteten Einsatz im Kosovo sind Bedingungen für eine militärische Intervention abseits des blockierten Sicherheitsrates formuliert worden, die ich auch heute noch für richtig und klug halte:

  1. Es muß eine Vielzahl von vergeblichen Versuchen im UN-Sicherheitsrat gegeben haben, völkerrechtswidriges Verhalten – hier der Verstoß gegen Chemiewaffenkonventionen – zu ahnden.
  2. Das blockierende Mitglied muß selbst Teil des Konfliktes sein und deshalb ein hohes Interesse haben, eine völkerrechtlich gebotene Antwort zu verhindern.
  3. Es darf kein einzelner Staat tätig werden, sondern es muß immer eine Koalition mehrerer Staaten sein, um zu verhindern, daß die Durchsetzung unilateraler Interessen mit einem völkerrechtlichen Tarnmantel versehen wird.
  4. In dieser Koalition müssen demokratisch kontrollierte Rechtsstaaten die eindeutige Mehrheit haben.
  5. Mit der Anwendung von militärischer Gewalt müssen gravierende humanitäre Verstöße geahndet/ für die Zukunft verhindert werden.

Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes übergeht die damalige breite juristische Diskussion und internationale Zustimmung zu diesem konditionierten Einsatz militärischer Gewalt nach der Blockade des Sicherheitsrates durch eine autokratisch geführte Konfliktpartei. Ich teile seine völkerrechtliche Auffassung deshalb nicht. Nach seinen Darlegungen wären Verstöße insbesondere gegen humanitäres Völkerrecht praktisch sanktionslos, weil zwei autoritär geführte Länder immer blockieren könnten (und werden).

Ob die im Zusammenhang mit dem Einsatz im Kosovo breit von demokratischen Staaten befürworteten Bedingungen hier eingehalten worden sind, kann und darf unterschiedlich bewertet werden. Tweets sind möglicherweise ein Hinweis, daß die notwendige Prüfung der völkerrechtlichen Grundlagen nicht am Anfang der Überlegungen stand. Persönlich neige ich dazu, der britischen Regierung und ihrer Begründung zuzustimmen.

Mich hat es sehr befremdet, daß diese wichtigen rechtlichen Fragen bei der deutschen Diskussion zunächst keinerlei Rolle gespielt haben.

+++ Der frühere Oberstaatsanwalt Jörg van Essen ist einer der langgedientesten FDP-Bundestagsabgeordneten (1990 bis 2013). Der Oberst der Reserve war Erster Parlamentarischer Geschäftsführer seiner Fraktion und Mitglied des Rechtsausschusses.