⇒ Inhalt dieses Blogs: Eine Aufhebung der Sanktionen gegen Russland ist weder nötig noch geboten – im Gegenteil: es gäbe durchaus Anlass genug, noch härter durchzugreifen…

Kommentar von Wolf Achim Wiegand

Hamburg (waw) – In letzter Zeit werden immer wieder Stimmen laut, die das westliche Sanktionsregime gegen Russland in Frage stellen. Dabei wird eingewendet, wir könnten es uns auf Dauer nicht leisten, den großen Nachbarn links liegenzulassen. Ein Argument, das nicht haltbar ist. Die Behauptung, vor allem mittelständische Unternehmen in Ostdeutschland litten unter den Sanktionen, ist so schnell wiederlegt worden, wie sie erhoben wurde.

Ich halte aber auch politisch nichts bis garnichts von einseitigem Entgegenkommen an die Putin-Kleptokraten in Russland. Bei Facebook hat das jemand kürzlich knallhart formuliert:

„Putin hat Teile Georgiens, Moldawiens und der Ukraine annektiert. +++ Er führt einen heißen Krieg in der Ukraine und hat mit Waffenlieferungen an Assad und aktivem Militäreinsatz Hunderttausende Syrer in die Flucht nach Deutschland getrieben. +++ Er unterstützt mit Geld, Lügen und Propaganda-Trollen in St. Petersburg die Feinde der Demokratie in Europa. +++ Er greift unsere IT Systeme mit Hackern und unsere Demokratie mit einer Flut von Lügen an. +++ Putin führt einen aktiven Krieg gegen uns – und es wird Zeit das wir ihm das Handwerk legen. +++ Es wird allerhöchste Zeit, die Milliarden die Putin und seine Oligarchen im Westen verstecken, zu konfiszieren und seine Helfer mit Einreiseverboten zu belegen. +++ Die Oligarchen müssen lernen, dass Putin sie nicht schützen kann. +++ Das ist der schnellste Weg zu einem Neustart. Ohne Putin.“

Genauso ist es.

Ich füge noch hinzu: Sieben Jahre hat Russland uns genarrt und im UN-Sicherheitsrat jede internationale Untersuchung mutmaßlicher Giftgasangriffe in Syrien blockiert. Das tut man nicht, wenn man ein reines Gewissen hätte.

Natürlich: ein klares JA zu vielfältigen Gesprächen mit Russland. Aber diese sind in Wirklichkeit nie, wie manche es insinuieren, abgebrochen worden. Russland ist ein Teil von OSZE und G20. Es sitzt auch im NATO-Russland-Rat, wo alle Entscheidungen nach Konsensprinzip fallen. Es gibt also ausreichend Foren zum geordneten gegenseitigen Austausch.

“Wenn Russland wieder am Großen Tisch sitzen möchte, dann müssen zuerst völkerrechtliche Garantien geschaffen werden,”

las ich an anderer Stelle bei Facebook. So ist es.

Deshalb: Momentan NEIN zu einer Aufhebung von Sanktionen des Westens gegen Russland. Warum sollten wir dem Kreml denn entgegenkommen? Putin selbst hat sich noch nie auch nur einen Millimeter bewegt und stattdessen verbrannte Erde in Kauf genommen. Das durch “verständnisvolle Kooperation” zu belohnen wäre naiv und fatal für uns, die wir – anders als Moskau – für Demokratie, Rechtstaat und Freiheit eintreten. Merkantilismus darf nicht über Menschenrechten und Völkerrecht stehen. 🇪🇺️✔️


 

Hintergrund: 

Die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Union verurteilten am 6. März 2014 scharf die „grundlose Verletzung der Souveränität und der territorialen Unversehrtheit der Ukraine durch die Russische Föderation“ und forderten Moskau auf, unverzüglich seine Streitkräfte in die Gebiete zurückzubeordern, in denen sie gemäß den einschlägigen Abkommen dauerhaft stationiert sein dürfen. Sie beschlossen ferner, die bilateralen Gespräche mit der Russischen Föderation über Visumsangelegenheiten sowie über das neue umfassende Abkommen, das das Partnerschaftsabkommen ersetzen würde, auszusetzen. Sie hoben jedoch hervor, dass die Lösung der Krise durch Verhandlungen zwischen den Regierungen der Ukraine und der Russischen Föderation gefunden werden sollte. Die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Union erklärten weiter, dass, sollten diese Verhandlungen innerhalb eines begrenzten zeitlichen Rahmens nicht zu Ergebnissen führen, gegen Personen, die für Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergrüben oder bedrohten, Reisebeschränkungen und Maßnahmen zum Einfrieren von Vermögenswerten verhängt würden. So geschah es mit Verordnung (EU) Nr. 269/2014 vom 17. März 2014.