Protest gegen Verfolgung von Gotteslästerung in Pakistan überdeckt Strafbarkeit auch in Europa 

Von Wolf Achim Wiegand 

Hamburg (waw) - Viele regen sich dieser Tage über den Prozess im islami­schen Pakistan gegen Asia Bibi auf. Die 51jährige Landar­bei­terin christ­lichen Glaubens war 2010 wegen Gottes­läs­terung (Blasphemie) zum Tode verur­teilt worden. Nun wurde die fünffache Mutter auf obersten Gerichts­be­schluss hin freige­lassen. Das löste umgehend beispiellos heftige landes­weite Proteste radikaler Allah-Anhänger aus.

Islamisten drohten der Freige­las­senen und den Richtern in Islamabad den Tod an, der Anwalt musste aus dem Land fliehen. Ein Appell von Premier­mi­nister Imran Khan zur Mäßigung verhallte zunächst weitgehend ungehört. Erst ein Ausrei­se­verbot für Bibi, deren Ehemann nun um Asyl in Großbri­tannien bittet, besänf­tigte die Gemüter weitgehend. Im Januar war bereits ein pakista­ni­scher Minister ermordet worden, der den Blasphemie-Straf­tat­be­stand in Frage gestellt hatte.

Blasphemie Gotteslästerung Europa

Dass man in Pakistan überhaupt wegen Gottes­läs­terung angeklagt werden kann, das ist inter­na­tional verur­teilt worden, so auch von der Gefan­ge­nen­hilfs­or­ga­ni­sation Amnesty Inter­na­tional. Sie hält fest, dass die Blasphe­mie­ge­setze in Pakistan “oft missbraucht werden und Menschen­rechts­ver­stößen Vorschub leisten.”

Wenige wissen indes, dass Blasphemie auch in Europa in gut einem Dutzend Staaten strafbar ist. Darunter sind sieben EU-Länder. Es drohen Sanktionen bis zur Haft, stellt das franzö­sische Auslands­fern­sehen France 24 in einer Recherche fest.

Selbst in Deutschland sind schon Personen wegen Gottes­läs­terung verur­teilt worden. Dafür herhalten muss § 166 Straf­ge­setzbuch. Es macht sich strafbar, wer eine Kirche, Religi­ons­ge­sell­schaft oder Weltan­schau­ungs­ver­ei­nigung “in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffent­lichen Frieden zu stören.” Die Freien Demokraten fordern die Abschaffung des Paragrafen, weil es aus liberaler Sicht jedem Menschen freige­stellt sein müsse nach seinem Gutdünken zu leben, “auch wenn dies den Tradi­tionen der Mehrheits­ge­sell­schaft zu wider­sprechen vermag.”

white house on green grass and green mountain

Pixabay, Pexels.com

Erst 2016 bekam ein ehema­liger Lehrer in Nordrhein-Westfalen eine Geldstrafe von 500 Euro auf Bewährung aufge­brummt. Er hatte die Rückscheibe seines Autos mit antikirch­lichen Slogans beklebt. Das habe mit Kunst­freiheit nichts zu tun, urteilte das Amtsge­richt zu Entgeg­nungen des Verurteilten.

Drei weitere Beispiele aus Europa:

  • In Griechenland ist ein 28jähriger Mann wegen einer Mönchs­ka­ri­katur auf Facebook zu zehn Monaten Gefängnis verur­teilt worden, aller­dings wurde die Strafe später aufgehoben.
  • In Öster­reich musste eine Wienerin laut Landes­ge­richt wegen “Herab­wür­digung religiöser Lehren” 480 Euro Strafe zahlen. Sie hatte den Propheten Mohammed als Pädophilen bezeichnet. Der Europäische Gerichtshof für Menschen­rechte (EGMR) bestä­tigte die Entscheidung.
  • Im katho­li­schen Kernland Polen bekam eine Bildhauerin sechs Monate gemein­nützige Arbeit aufge­brummt, weil sie männliche Genitalien neben ein Kruzifix montiert hatte. Die Entscheidung wurde höher­instanzlich kassiert.

Auch wenn also Blasphemie in Europa in der Regel kaum drako­nische Folgen hat, ist sie grund­sätzlich dennoch weitver­breitet strafbar. 

brown and silver cross table decor

Indessen hat ausge­rechnet die zutiefst vom Katho­li­zismus geprägte Republik Irland die Straf­barkeit von Gottes­läs­terung aufge­hoben. Bei einer Volkab­stimung stimmten Ende Oktober 2018 rund 65 Prozent der Wahlgänger für Strei­chung des entspre­chenden Artikels in der Verfassung. Nun braucht auf der grünen Insel niemand mehr fürchten mit einer Strafe von bis zu 25.000 Euro bestraft zu werden.

Der liberal-bürger­liche Justiz­mi­nister Charlie Flanagan, der die irische Abstimmung initiiert hatte, ist zufrieden: “Gesetze gegen Gottes­läs­terung spiegeln keine irischen Werte und deshalb sollten sie bei uns auch nicht existieren.”

Auch anderswo in Europa sollte die Rufschä­digung einer Gottheit oder von etwas Heiligem nicht weiter krimi­na­li­siert werden. Macht sich nämlich ein Staat gemein mit Religionen oder Glaubens­fragen, kann Minder­heits­re­li­gionen oder Anders­gläu­bigen die Ausgrenzung drohen – und womöglich sogar Haft oder Tod. Der promo­vierte Pastor und Direktor der Evange­li­schen Akademie Loccum Stephan Schaede (46) rät: “An die Stelle der empfind­samen Verär­gerung sollten das gute Argument, rheto­ri­scher Schliff und religiöse Schlag­fer­tigkeit treten.Genau.


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