⇒ Inhalt dieses Blogs: Das Bundes­tags­gut­achten zur #Syrien-Attacke hat unrecht, denn es würde die Ahndung von Verstößen gegen Völker­recht blockieren

Ein Beitrag von Wolf Achim Wiegand 

Hamburg (waw) – Ein Gutachten des Deutschen Bundes­tages hat den Militär­schlag der USA, Frank­reichs und Großbri­tan­niens vom 14. April 2018 gegen mutmaß­liche Lager- und Produk­ti­ons­stätten von Chemie­waffen in Syrien als völker­rechts­widrig eingestuft. 

Die von der Links­fraktion in Auftrag gegebene Stellung­nahme sagt unter anderem, dass völker­recht­liche Repres­salien in Form militä­ri­scher Vergel­tungs­schläge gegen einen Staat “grund­sätzlich unzulässig” seien, auch bei Verletzung eines inter­na­tio­nalen Vertrags wie der Chemie­waf­fen­kon­vention. Es handle sich um einen Verstoß gegen das völker­recht­liche Gewalt­verbot gemäß Art. 2 Nr. 4 der UN-Charta.

Das sieht der FDP-Politiker Jörg van Essen diametral anders. Er sagt, dass – wenn man dem Gutachten folgte – Verstöße insbe­sondere gegen humani­täres Völker­recht praktisch sankti­onslos blieben. Nachfolgend seine Argumentation:

FDP-ESSEN-Jörg van2Kommentar von Jörg van Essen, FDP

Ich habe mich im Zusam­menhang mit dem Einsatz im Kosovo mit den völker­recht­lichen Fragen intensiv befaßt: Wenn es eine Lehre aus der deutschen Vergan­genheit gibt, dann die, daß man den Einsatz der Streit­kräfte immer besonders eng an das Recht koppelt.

Wie damals steht man auch heute ständig vor dem Dilemma, daß ein Mitglied des UN-Sicher­heits­rates jede Anwendung des völker­recht­lichen Sanktio­nen­re­gimes durch Veto unter­bindet. Ein (Völker-)Recht, daß seine Nicht­be­achtung sankti­onslos läßt, ist ein zahnloser Papier­tiger und ermutigt geradezu, es nicht ernst zu nehmen und dagegen zu verstoßen.

Im Zusam­menhang mit dem (zu Recht!) für notwendig erach­teten Einsatz im Kosovo sind Bedin­gungen für eine militä­rische Inter­vention abseits des blockierten Sicher­heits­rates formu­liert worden, die ich auch heute noch für richtig und klug halte:

  1. Es muß eine Vielzahl von vergeb­lichen Versuchen im UN-Sicher­heitsrat gegeben haben, völker­rechts­wid­riges Verhalten – hier der Verstoß gegen Chemie­waf­fen­kon­ven­tionen – zu ahnden.
  2. Das blockie­rende Mitglied muß selbst Teil des Konfliktes sein und deshalb ein hohes Interesse haben, eine völker­rechtlich gebotene Antwort zu verhindern.
  3. Es darf kein einzelner Staat tätig werden, sondern es muß immer eine Koalition mehrerer Staaten sein, um zu verhindern, daß die Durch­setzung unila­te­raler Inter­essen mit einem völker­recht­lichen Tarnmantel versehen wird.
  4. In dieser Koalition müssen demokra­tisch kontrol­lierte Rechts­staaten die eindeutige Mehrheit haben.
  5. Mit der Anwendung von militä­ri­scher Gewalt müssen gravie­rende humanitäre Verstöße geahndet/ für die Zukunft verhindert werden.

Das Gutachten des Wissen­schaft­lichen Dienstes übergeht die damalige breite juris­tische Diskussion und inter­na­tionale Zustimmung zu diesem kondi­tio­nierten Einsatz militä­ri­scher Gewalt nach der Blockade des Sicher­heits­rates durch eine autokra­tisch geführte Konflikt­partei. Ich teile seine völker­recht­liche Auffassung deshalb nicht. Nach seinen Darle­gungen wären Verstöße insbe­sondere gegen humani­täres Völker­recht praktisch sankti­onslos, weil zwei autoritär geführte Länder immer blockieren könnten (und werden).

Ob die im Zusam­menhang mit dem Einsatz im Kosovo breit von demokra­ti­schen Staaten befür­wor­teten Bedin­gungen hier einge­halten worden sind, kann und darf unter­schiedlich bewertet werden. Tweets sind mögli­cher­weise ein Hinweis, daß die notwendige Prüfung der völker­recht­lichen Grund­lagen nicht am Anfang der Überle­gungen stand. Persönlich neige ich dazu, der briti­schen Regierung und ihrer Begründung zuzustimmen.

Mich hat es sehr befremdet, daß diese wichtigen recht­lichen Fragen bei der deutschen Diskussion zunächst keinerlei Rolle gespielt haben.

+++ Der frühere Oberstaats­anwalt Jörg van Essen ist einer der langge­dien­testen FDP-Bundes­tags­ab­ge­ord­neten (1990 bis 2013). Der Oberst der Reserve war Erster Parla­men­ta­ri­scher Geschäfts­führer seiner Fraktion und Mitglied des Rechtsausschusses.


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