⇒ Inhalt dieses Blogs: Eine Aufhebung der Sanktionen gegen Russland ist weder nötig noch geboten – im Gegenteil: es gäbe durchaus Anlass genug, noch härter durchzugreifen…

Kommentar von Wolf Achim Wiegand

Hamburg (waw) – In letzter Zeit werden immer wieder Stimmen laut, die das westliche Sankti­ons­regime gegen Russland in Frage stellen. Dabei wird einge­wendet, wir könnten es uns auf Dauer nicht leisten, den großen Nachbarn links liegen­zu­lassen. Ein Argument, das nicht haltbar ist. Die Behauptung, vor allem mittel­stän­dische Unter­nehmen in Ostdeutschland litten unter den Sanktionen, ist so schnell wiederlegt worden, wie sie erhoben wurde.

Ich halte aber auch politisch nichts bis garnichts von einsei­tigem Entge­gen­kommen an die Putin-Klepto­kraten in Russland. Bei Facebook hat das jemand kürzlich knallhart formuliert:

„Putin hat Teile Georgiens, Molda­wiens und der Ukraine annek­tiert. +++ Er führt einen heißen Krieg in der Ukraine und hat mit Waffen­lie­fe­rungen an Assad und aktivem Militär­einsatz Hundert­tau­sende Syrer in die Flucht nach Deutschland getrieben. +++ Er unter­stützt mit Geld, Lügen und Propa­ganda-Trollen in St. Petersburg die Feinde der Demokratie in Europa. +++ Er greift unsere IT Systeme mit Hackern und unsere Demokratie mit einer Flut von Lügen an. +++ Putin führt einen aktiven Krieg gegen uns – und es wird Zeit das wir ihm das Handwerk legen. +++ Es wird aller­höchste Zeit, die Milli­arden die Putin und seine Oligarchen im Westen verstecken, zu konfis­zieren und seine Helfer mit Einrei­se­ver­boten zu belegen. +++ Die Oligarchen müssen lernen, dass Putin sie nicht schützen kann. +++ Das ist der schnellste Weg zu einem Neustart. Ohne Putin.“

Genauso ist es.

Ich füge noch hinzu: Sieben Jahre hat Russland uns genarrt und im UN-Sicher­heitsrat jede inter­na­tionale Unter­su­chung mutmaß­licher Giftgas­an­griffe in Syrien blockiert. Das tut man nicht, wenn man ein reines Gewissen hätte.

Natürlich: ein klares JA zu vielfäl­tigen Gesprächen mit Russland. Aber diese sind in Wirklichkeit nie, wie manche es insinu­ieren, abgebrochen worden. Russland ist ein Teil von OSZE und G20. Es sitzt auch im NATO-Russland-Rat, wo alle Entschei­dungen nach Konsens­prinzip fallen. Es gibt also ausrei­chend Foren zum geord­neten gegen­sei­tigen Austausch.

“Wenn Russland wieder am Großen Tisch sitzen möchte, dann müssen zuerst völker­recht­liche Garantien geschaffen werden,”

las ich an anderer Stelle bei Facebook. So ist es.

Deshalb: Momentan NEIN zu einer Aufhebung von Sanktionen des Westens gegen Russland. Warum sollten wir dem Kreml denn entge­gen­kommen? Putin selbst hat sich noch nie auch nur einen Milli­meter bewegt und statt­dessen verbrannte Erde in Kauf genommen. Das durch “verständ­nis­volle Koope­ration” zu belohnen wäre naiv und fatal für uns, die wir – anders als Moskau – für Demokratie, Recht­staat und Freiheit eintreten. Merkan­ti­lismus darf nicht über Menschen­rechten und Völker­recht stehen. 🇪🇺️✔️


Hinter­grund: 

Die Staats- und Regie­rungs­chefs der Mitglied­staaten der Union verur­teilten am 6. März 2014 scharf die „grundlose Verletzung der Souve­rä­nität und der terri­to­rialen Unver­sehrtheit der Ukraine durch die Russische Föderation“ und forderten Moskau auf, unver­züglich seine Streit­kräfte in die Gebiete zurück­zu­be­ordern, in denen sie gemäß den einschlä­gigen Abkommen dauerhaft statio­niert sein dürfen. Sie beschlossen ferner, die bilate­ralen Gespräche mit der Russi­schen Föderation über Visums­an­ge­le­gen­heiten sowie über das neue umfas­sende Abkommen, das das Partner­schafts­ab­kommen ersetzen würde, auszu­setzen. Sie hoben jedoch hervor, dass die Lösung der Krise durch Verhand­lungen zwischen den Regie­rungen der Ukraine und der Russi­schen Föderation gefunden werden sollte. Die Staats- und Regie­rungs­chefs der Mitglied­staaten der Union erklärten weiter, dass, sollten diese Verhand­lungen innerhalb eines begrenzten zeitlichen Rahmens nicht zu Ergeb­nissen führen, gegen Personen, die für Handlungen, die die terri­to­riale Unver­sehrtheit, Souve­rä­nität und Unabhän­gigkeit der Ukraine unter­grüben oder bedrohten, Reise­be­schrän­kungen und Maßnahmen zum Einfrieren von Vermö­gens­werten verhängt würden. So geschah es mit Verordnung (EU) Nr. 269/2014 vom 17. März 2014.


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