europa mercosur freihandel pakt: Polen wollte den EU-Mercosur-Pakt per Eilantrag stoppen. Der EuGH lehnte die Aussetzung ab. Der Handel läuft damit vorerst weiter – doch die juris­tische Grund­satz­frage ist noch offen. – Bericht.

Europa im Blickpunkt
Wiegand wills wissen

Polen wollte die Notbremse ziehen

Von Wolf Achim Wiegand (Bilder: KI)

europa mercosur freihandel pakt

Berlin (waw) – Polen wollte den gerade erst gestar­teten EU-Mercosur-Pakt mit einem Eilantrag stoppen. Nun kommt der Pauken­schlag aus Luxemburg: Der Europäische Gerichtshof hat die Notbremse für das Freihan­dels­ab­kommen mit den wichtigsten Ländern Südame­rikas nicht gezogen. Das umstrittene Handels­ab­kommen darf vorerst weiter angewendet werden.

Für Brüssel ist das ein wichtiger Etappensieg – für Warschau dagegen eine empfind­liche Niederlage. Doch der eigent­liche Rechts­streit steht erst bevor. Denn der EuGH hat am Dienstag nur Polens Antrag auf eine einst­weilige Aussetzung zurück­ge­wiesen. Die Richter sahen keinen ausrei­chenden Nachweis dafür, dass durch die vorläufige Anwendung ein schwerer und irrepa­rabler Schaden unmit­telbar drohe. Polen hatte unter anderem vor negativen Folgen für die Landwirt­schaft gewarnt.

Damit bleibt der Mercosur-Handelspakt zwar in Kraft – aber seine Recht­mä­ßigkeit selbst ist weiterhin noch nicht geklärt. Genau das macht die Entscheidung so brisant.

Richter lassen Pakt weiterlaufen

Denn Polen hat nicht einfach gegen einzelne Zollsen­kungen geklagt. Warschau stellt die Konstruktion des gesamten Verfahrens infrage. Die Regierung argumen­tiert unter anderem, die EU habe das umfas­sende Abkommen künstlich in zwei Teile aufge­spalten, um nationale Ratifi­ka­ti­ons­hürden zu umgehen. 

Das heutige Verfahren war deshalb gewis­ser­maßen nur die erste Runde vor Gericht: Polen wollte erreichen, dass der Pakt bis zur Entscheidung in der Haupt­sache gestoppt wird. Das ist gescheitert. Ob die Luxem­burger Richter später auch die grund­le­genden Einwände Warschaus zurück­weisen, ist damit ausdrücklich nicht entschieden.

Darum geht es im eigentlichen Rechtsstreit

Für den Handel hat die Entscheidung unmit­telbare Bedeutung. Das Interims-Handels­ab­kommen zwischen der EU und Argen­tinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay wird seit 1. Mai 2026 vorläufig angewendet. Die EU-Kommission hat bereits begonnen, die im Abkommen vorge­se­henen Handels­er­leich­te­rungen umzusetzen.

Wirtschaftlich gibt es derweil erste Signale, die den Befür­wortern des Paktes Rückenwind geben. Baden-Württemberg expor­tierte im ersten Halbjahr 2026 Waren im Wert von rund 1,24 Milli­arden Euro nach Brasilien, Argen­tinien, Paraguay und Uruguay – 9,8 Prozent mehr als im Vorjah­res­zeitraum. Der baden-württem­ber­gische Industrie- und Handels­kammer (BWIHK) warnt aller­dings selbst davor, daraus bereits einen langfris­tigen Trend abzuleiten

Zwei Monate machen noch keinen Trend. Aber die Richtung stimmt. - BWIHK-Vizeprä­sident Claus Paal.

Für Europas Industrie könnte genau darin eine strate­gische Chance liegen. Die Abhän­gigkeit von den USA und China ist in den vergan­genen Jahren zum wirtschafts­po­li­ti­schen Risiko geworden. Neue Absatz­märkte gewinnen deshalb an Gewicht. Vor allem bei Automo­bilen, Maschinen und Chemie eröffnen sich zusätz­liche Möglich­keiten. Das Handels­ab­kommen soll langfristig mehr als 91 Prozent der EU-Ausfuhren in die Mercosur-Staaten von Zöllen befreien.

Chancen und Risiken

Cargo transport connecting Europe and South America

Doch der Handel ist keine Einbahn­straße. Was europäi­schen Expor­teuren neue Chancen eröffnet, erhöht zugleich den Wettbe­werbs­druck auf europäische Produ­zenten. Besonders sensibel ist die Landwirt­schaft. Für bestimmte Agrar­pro­dukte gelten deshalb Zollkon­tin­gente und Schutz­me­cha­nismen. Die EU kann unter bestimmten Voraus­set­zungen solche Schutz­maß­nahmen ergreifen, wenn steigende Importe die europäische Produktion ernsthaft gefährden.

Auch kleinere Branchen können profi­tieren. Für die europäische Schuh­wirt­schaft etwa werden bislang hohe Mercosur-Zölle schritt­weise abgebaut. Leder­schuhe sind derzeit mit bis zu 35 Prozent belastet; für zahlreiche europäische Industrie- und Konsum­güter sieht das Abkommen ebenfalls deutliche Zollsen­kungen vor.

Der heutige Richter­spruch verschafft dem Abkommen zunächst Luft. Aber die eigent­liche Bewäh­rungs­probe kommt erst noch: im Europäi­schen Parlament, in den natio­nalen Ratifi­ka­ti­ons­ver­fahren und vor allem auf den Märkten. Europas Handels­po­litik steht damit vor einer einfachen, aber folgen­reichen Frage: Kann die EU mit Südamerika neue wirtschaft­liche Spiel­räume gewinnen – ohne sich dabei neue Konflikte ins Haus zu holen?

Jetzt beginnt die entscheidende Phase

Der heutige EuGH-Beschluss verändert an diesem Grund­kon­flikt zunächst nichts. Er verhindert lediglich, dass Polen den Handelspakt schon jetzt per Eilver­fahren ausbremst. Und deshalb ist die heutige Entscheidung wahrscheinlich weniger das Ende des Mercosur-Streits als vielmehr der Moment, in dem die nächste Phase beginnt. 

Der Pakt läuft. Die Klage läuft weiter. Und irgendwann muss der EuGH die viel größere Frage beant­worten: Durfte die EU ihn überhaupt auf diesem Weg auf den Weg bringen?


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